Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sonderprogrammierungen und Service der Delta 4 Software Solutions diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Programmieraufträge, die von der Delta 4 Software Solutions im Kundenauftrag durchgeführt werden. Als Sonderprogrammierungen gelten alle individuell Programmierten Leistungen.
1. Geltungsbereich
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Organisationen, Gewerbetreibende, Freiberufler etc. i.S.d. §14 (1) BGB und nicht an Verbraucher.
a. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Organisationen, Gewerbetreibende, Freiberufler etc. i.S.d. §14 (1) BGB und nicht an Verbraucher.
b. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle weiteren Vereinbarungen, die eine Sonderprogrammierung betreffen.
c. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden nur gültig, wenn die Delta 4 Software Solutions diese schriftlich bestätigt.
2. Vertragsgegenstand
a. Der Vertragsgegenstand besteht aus dem beauftragten Angebot in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot wird meist ergänzt um Zusatzvereinbarung, Pflichtenheft und/ oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
b. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot, die keinen Einfluss auf die Funktionalität haben, behält sich die Delta 4 Software Solutions auch nach Beauftragung vor.
3. Angebot / Auftrag
a. Die Erstellung des Angebots kann in bestimmten Fällen auch kostenpflichtig werden.
b. Die Delta 4 Software Solutions hält sich für eine Woche an das Angebot gebunden. Der Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist beauftragt.
c. Es werden nur die Leistungen erbracht, die im Angebot aufgeführt sind.
4. Nachtrag zum Angebot
a. Nach Auftragserteilung eingehende Änderungswünsche führen grundsätzlich zu einem unverzüglichen Stopp der Programmierung. Es wird dann geprüft, ob die Auswirkungen des Änderungswunsches auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang einen weiten Aufwand darstellen, welcher weitere Kosten nach sich ziehen kann.
b. Der Zeitaufwand für die Prüfung des Änderungswunsches ist unabhängig von der Auftragserteilung auch nach dem entstandenen Zeitaufwand zu vergüten. Die Delta 4 Software Solutions ist jedoch nicht verpflichtet, jeden Änderungswunsch anzunehmen. Change Request können auch von der Delta 4 Software Solutions abgelehnt werden.
5. Nutzungsrecht
a. Der Auftraggeber hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, auf die beauftragten Leistungen. Weitergehende Rechte werden von der Delta 4 Software Solutions nicht eingeräumt.
6. Preise
a. Alle Preisangaben auf der Webseite oder in E-Mails, die sich außerhalb eines Angebotes oder einer Rechnung befinden und keine explizite Nennung von der MwStr. beinhalten, verstehen sich netto.
b. Preisänderungen behalten wir uns vor. Sollte Delta 4 Software Solutions OHG gezwungen sein, Preise aufgrund von Änderungen der Kostenfaktoren (z.B. Lohn-, Material- und produktionskosten, Steuern, Inflation, Marktveränderung, Energie, Gebühren, Erhöhung der Lieferantenpreise, Verschärfung von Qualitätsstandards etc.) anzupassen, wird die Delta 4 Software Solutions den Kunden darüber unverzüglich informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Preisanpassung als genehmigt und wird wirksam. Änderungen der Preise gelten sowohl für laufende Verträge als auch für neue Aufträge.
7. Zahlungsverpflichtungen
a. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
b. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden ab einem Nettoauftragsvolumen i. H. v. 3000,- EUR, 50 % der vereinbarten Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig.
c. Bei Teilfertigstellungen sind Teilrechnungen zulässig.
d. Dem Auftraggeber steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber den Forderungen der Delta 4 Software Solutions zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von der Delta 4 Software Solutions unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Delta 4 Software Solutions bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen wie im Angebot definiert zu unterstützen. Unterlassene Mitwirkung kann zu erheblichen Verzögerungen des Fertigstellungstermins führen (siehe Ziffer 7).
9. Fertigstellungstermine
a. Sofern ein verbindlicher Fertigstellungstermin erforderlich ist, muss dies im Auftrag explizit vereinbart werden. Dies kann zu einer Verteuerung des Auftrages führen. Kommt die Delta 4 Software Solutions mit der Fertigstellung in Verzug oder wird die Fertigstellung unmöglich, so ist der Ersatz eines nachgewiesenen mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Delta 4 Software Solutions beruhen.
10. Abnahme / Mängeluntersuchung / Gewährleistung
a. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Programmierleistung der Delta 4 Software Solutions innerhalb zwei Wochen nach Abnahme umfassend zu prüfen und Beanstandungen innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme beginnt mit Zusendung der Information, dass die Programmierung abgeschlossen ist.
b. Gem. § 377 HGB erlischt bei nicht rechtzeitiger Anzeige ein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von der Delta 4 Software Solutions gesetzte angemessene Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.
c. Wünscht der Auftraggeber eine Garantie über zwei Jahre hinaus, so ist für diese Sonderprogrammierung nach dem Ablauf der Zweijahresfrist ein Wartungsvertrag zu vereinbaren. Die Kosten des Wartungsvertrages betragen 20 % Prozent der Auftragssumme pro Jahr.
d. Die Delta 4 Software Solutions weist daraufhin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, dass Sonderprogrammierungen in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei funktionieren.
11. Haftung
a. Die Delta 4 Software Solutions haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
b. Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen haftet die Delta 4 Software Solutions maximal nur bis zur Höhe der Auftragssumme sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Datenverluste und Folgeschäden. Dies gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens und statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
c. Für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Delta 4 Software Solutions nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Geheimhaltung / Datenschutz
a. Die Delta 4 Software Solutions verpflichtet sich, keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die während der Tätigkeit bekannt wurden, zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für alle während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse, Informationen sowie übergebenden Unterlagen.
b. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über die Inhalte und die Ausführung des Auftrages. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
13. Schlussbestimmungen
a. Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertragsgegenstandes getroffen werden, sind schriftlich im Angebot bzw. in der Bestätigung festgelegt.