Jedes Problem, das ich löste, wurde zu einer Regel, die später dazu diente, andere Probleme zu lösen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen Delta 4 Software Solutions OHG (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt), die über die Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers geschlossen werden.
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  4. Die Softwarelösungen, Dienstleistungen, sonstigen Leistungen und Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

 

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen durch den Auftragnehmer, wie im jeweiligen Vertrag oder Angebot beschrieben.
  2. Der Leistungsumfang, die technischen Spezifikationen und sonstige Details zu den Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers oder dem individuellen Angebot.
  3. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot, die keinen Einfluss auf die Funktionalität haben, behält sich der Auftragnehmer auch nach Beauftragung vor.
  4. Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität seiner etwaigen Webseiten- / Onlineshop-Inhalte (Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, AGB etc.) ausschließlich selbst verantwortlich und wird, soweit erforderlich, selbst eine rechtliche Prüfung veranlassen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
  6. Der Auftragnehmer garantiert mit der Erstellung einer Webseite oder einem Onlineshop keinen Geschwindigkeitsscore (Pagespeed Insights, GTMetrix o. Ä.), wenn ein vorausgewähltes WordPress Theme verwendet wird, welches von einem dritten entwickelt wurde. Die Geschwindigkeit der Webseite oder dem Onlineshop hängt von Auftragnehmer unabhängigen Parametern wie Hosting, Plugins und Qualität des programmierten Themes ab.
  7. Wenn ein WordPress-Theme vom Auftragnehmer entwickelt wird, sichert der Auftragnehmer die bestmögliche Programmierung des WordPress-Themes zu, um eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Sollte das WordPress-Theme vom Auftragnehmer programmiert werden, beeinflussen die Anzahl und Auswahl der benötigten Plugins sowie der Hoster die Geschwindigkeit der Webseite.
  8. Eine fest definierte Position in den Suchergebnissen kann nicht garantiert werden. Eine bestimmte dauerhafte Position bzw. ein bestimmtes Ranking kann daher der Auftragnehmer nicht zusichern.

 

§3 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Annahme der Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder die Leistung tatsächlich erbringt.
  2. Der Auftraggeber erhält nach Auftragsfreigabe eine Auftragsbestätigung.

 

§4 Angebote

  1. Die Erstellung eines Angebots auf Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten Pflichtenheftes ist kostenpflichtig.
  2. Der Auftragnehmer hält sich für 7 Tage an das Angebot gebunden. Der Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist beauftragt.
  3. Es werden nur die Leistungen erbracht, die im Angebot aufgeführt sind.

 

§5 Nachträge zu Angeboten nach Auftragsfreigabe

  1. Nach Auftragserteilung eingehende Änderungswünsche führen grundsätzlich zu einem unverzüglichen Stopp der Dienstleistung. Der Auftragnehmer prüft dann, ob die Auswirkungen des Änderungswunsches auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang einen zusätzlichen Aufwand darstellen, welcher weitere Kosten nach sich ziehen kann.
  2. Der Zeitaufwand für die Prüfung des Änderungswunsches ist unabhängig von der Auftragserteilung auch nach dem entstandenen Zeitaufwand zu vergüten. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, jeden Änderungswunsch anzunehmen. Änderungswünsche können auch vom Auftragnehmer abgelehnt werden.

 

§6 Nutzungsrecht

  1. Der Auftragnehmer ist Inhaber sämtlicher Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von ihm entwickelten Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erworbenen Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, soweit der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten einschließlich Zahlungspflichten vertragsgerecht nachkommt.
  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Ist eine Ratenzahlung mit dem Auftraggeber vereinbart, geht das nach Absatz 2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Auftragnehmer über.

 

§7 Preise

  1. Alle Preisangaben auf der Webseite oder in E-Mails, die sich außerhalb eines Angebotes oder einer Rechnung befinden und keine explizite Nennung von der Umsatzsteuer beinhalten, verstehen sich in Euro und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Preisänderungen behält sich der Auftragnehmer vor. Sollte der Auftragnehmer gezwungen sein, Preise aufgrund von Änderungen der Kostenfaktoren (z. B. Lohn-, Material- und Produktionskosten, Steuern, Inflation, Marktveränderung, Energie, Gebühren, Erhöhung der Lieferantenpreise, Verschärfung von Qualitätsstandards etc.) anzupassen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Preisanpassung als genehmigt und wird wirksam. Änderungen der Preise gelten sowohl für laufende Verträge als auch für neue Aufträge.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor Aufträge, wenn diese dem Standard abweichen, individuell entwickelt werden müssen oder einen Mehraufwand darstellen, nach folgenden Stundensätzen abzurechnen:
    1. Supportleistungen
      Für Supportleistungen, die keine Programmierung erfordern, wird ein Stundensatz von 90,- € netto zzgl. gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Diese Leistungen umfassen allgemeine Unterstützung, Beratung, Einpflegen von Inhalten und vergleichbaren Leistungen, die nicht mit der Entwicklung von Webseiten oder Softwareanwendungen zusammenhängen.
    2. Webentwicklung
      Für Dienstleistungen im Bereich der Webentwicklung, einschließlich der Verwendung von Technologien wie HTML, CSS, JavaScript sowie Frameworks (VueJS, AngularJS, reactJS etc.) und PHP wird zu einem Stundensatz von 120,- € netto zzgl. gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Dies beinhaltet die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Webseiten, Webanwendungen und Cloud-Software.
    3. Software- / Appentwicklung
      Für umfassende Softwareentwicklungsdienstleistungen, die objektorientierte Programmiersprachen wie Java, C++, C#, C, Datenbanken wie SQL, MySQL sowie App-Entwicklung (Android, Swift) und ähnliche Technologien erfordern, gilt ein Stundensatz von 150,- € netto zzgl. gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Leistungen umfassen die Entwicklung, Implementierung und Wartung von maßgeschneiderten Softwarelösungen.
  4. Die Abrechnung der Stundenpreise erfolgt je angefangene 60 Minuten.
  5. Der Auftraggeber wird über die anfallenden Kosten transparent informiert, bevor die Arbeiten ausgeführt werden.

 

§8 Mehraufwand / Aufpreis

  1. Folgende Leistungen können gegen Aufpreis und nach Aufwand übernommen werden:
    1. Erstellung eines Logos
    2. Gestaltung eines eigenen Favicons für die Webseite oder den Onlineshop
    3. Anpassung und Einbindung eines Kontaktformulars
    4. Erstellung weiterer Unterseiten
    5. Implementierung eines erweiterten Cookie- (bzw. Consent-) Banners
    6. Mehrsprachigkeit
    7. Anbindung an CMS / Warenwirtschaftssystem
    8. Social Media Verlinkung sowie Social Media Feed
    9. Onlineshop-Funktionalität
  2. Werden Änderungswünsche erst nach Freigabe und Veröffentlichung beauftragt, so werden diese nach Aufwand abgerechnet.

 

§9 Stundensatz bei ausdrücklich angeforderten Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten

  1. Der Auftraggeber erkennt an und akzeptiert, dass die Standardgeschäftszeiten des Unternehmens von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) von Montag bis Freitag sind, ausgenommen gesetzliche Feiertage
  2. Sofern der Auftraggeber ausdrücklich wünscht, dass ein vom ihm beauftragtes Projekt außerhalb der oben genannten Geschäftszeiten, vorzeitig oder an einem Wochenende erledigt wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Notfallpauschale zu berechnen
  3. Die Höhe der Notfallpauschale beläuft sich bei Supportleistungen auf 110,- €, bei Webentwicklung auf 190,- € und bei Software- / Appentwicklung auf 260,- € netto pro Stunde zzgl. gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Höhe der Notfallpauschale vor Beginn der außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführten Arbeit informieren.
  4. Der Auftraggeber stimmt zu, die Notfallpauschale gemäß den in Rechnung gestellten Bedingungen und Zahlungsfristen zu begleichen.

 

§10 Zahlungspflichten

  1. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Entgelte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Neukunden erfolgt die Bezahlung der Leistung sofort nach Rechnungserteilung in voller Höhe
  3. Bei Teilfertigstellungen sind Teilrechnungen zulässig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden ab einem Nettoauftragsvolumen i. H. von 5000,- € 50 % der vereinbarten Auftragssumme bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig.
  5. Dem Auftraggeber steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
  6. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden die vereinbarten Rechnungsbeträge per SEPA-Firmenlastschriftverfahren am Tage der Fälligkeit von dem durch den Auftraggeber mitgeteilten Konto eingezogen. Insoweit hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Zahlungsabwicklung ein SEPA- Firmenlastschriftverfahren zu erteilen. Dieses ist beim Auftragnehmer zu erfragen.
  7. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
  8. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Auftragnehmer zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
  9. Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag durch den Auftraggeber beglichen wurde und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber vollständig angeliefert werden beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  10. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

§11 Fertigstellungstermine

  1. Sofern ein verbindlicher Fertigstellungstermin erforderlich ist, muss dieser im Auftrag bzw. im Angebot explizit vereinbart werden. Dies kann zu einer Verteuerung des Auftrages führen. Kommt der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug oder wird die Fertigstellung unmöglich, so ist der Ersatz eines nachgewiesenen mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen.

 

§12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen wie im Angebot definiert zu unterstützen. Unterlassene Mitwirkung kann zu erheblichen Verzögerungen des Fertigstellungstermins führen (Siehe § 11 Fertigstellungstermine).
  2. Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern des Auftragnehmers zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

 

§13 Abnahme

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers binnen 14 Werktagen nach Abnahme umfassend zu prüfen und Beanstandungen innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme beginnt mit Zusendung der Information, dass die Dienstleistung abgeschlossen ist.
  2. Gem. § 377 HGB erlischt bei nicht rechtzeitiger Anzeige ein Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von dem Auftragnehmer angemessene Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.
  3. Nach der schriftlichen Freigabe der Webseite oder des Onlineshops durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer die Webseite oder den Onlineshops veröffentlichen und für die Suchmaschinen freigeben.

 

§14 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot erbracht werden
  2. Wünscht der Auftraggeber eine Garantie, so ist für diese Leistung ein Wartungs- / Instandhaltungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
  3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, dass Sonderprogrammierungen in allen Anwendungen und Kombinationen vollständig fehlerfrei funktionieren.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt außerhalb der üblichen Gewährleistung keine Garantie für technische Neuerungen und die Aufrechterhaltung der Webseite, des Onlineshops, Softwarelösungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen.
  5. Fehlfunktionen, die nachweislich durch Anwendungsfehler des Auftraggebers verursacht wurden, gehen zulasten des Auftraggebers, sofern diese durch den Auftragnehmer behoben werden müssen.

 

§15 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an eine Fahrlässigkeit anknüpfen, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer, die am Vorliegen leichter Fahrlässigkeit geknüpft sind, bestehen nur, wenn durch den Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihres Bestehens sind derartige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  2. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.
  3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag in Höhe der vierfachen durchschnittlichen Monatsvergütung.
  4. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  5. Treten durch höhere Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse etc.) Umstände ein, die eine Lieferung beeinträchtigen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit erfolgt auch bei Eintreten anderer Hinderungsgründe, die außerhalb der Einflusssphäre des Auftragnehmers liegen. Das gilt insbesondere im Falle von Streiks, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen etwa durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die objektiv nicht durch den Auftragnehmer schuldhaft verursacht worden sind. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis den Beginn und das Ende derartiger Behinderungen mit. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten andauert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die an den Auftragnehmer überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
  7. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die in der Verbindung mit der Webseite oder dem Onlineshop gestellt werden können. Auch haftet der Auftragnehmer nicht für Spamnachrichten oder unerwünschte Massennachrichten des Auftraggebers.
  8. Der Auftragnehmer stellt in manchen Fällen Muster zum Impressum und Datenschutz oder sonstige notwendige Einwilligungen ohne Übernahme einer Rechtspflicht zur Verfügung. Diese sind ohne Gewähr und müssen vom Auftraggeber auf den jeweiligen Fall angepasst werden. Diese können vom Auftraggeber verwendet werden, sind jedoch an die jeweiligen Begebenheiten anzupassen.
  9. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich und haftbar für alle Inhalte und Aktivitäten, die in Verbindung mit der Webseite oder dem Onlineshop stattfinden.
  10. Der Auftraggeber vermeidet rechtswidrige Aktivitäten und verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften.
  11. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  12. Soweit die Haftung nach Ziffern 3 und 4 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

§16 Datenschutz / Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten, nicht anderweitig öffentlich zugänglichen Daten und Informationen, insbesondere Statistiken, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, deren Bekanntgabe Dritten gegenüber nicht gestattet ist und unter Umständen Schadenersatzansprüche begründen kann.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über die Inhalte und die Ausführung des Auftrages. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, öffentlichkeitswirksam, insbesondere im Rahmen ihrer Internetpräsenz auf abgewickelte Aufträge als Referenz hinzuweisen.

 

§17 Widerrufsrecht

  1. Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Der Auftragnehmer gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

 

§18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Delta 4 Software Solutions OHG. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Delta 4 Software Solutions OHG (derzeit Otto-Lindenmeyer-Straße 28, 86153 Augsburg, Deutschland).
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertragsgegenstandes getroffen werden, sind schriftlich im Angebot bzw. in der Bestätigung festgelegt.
  3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit, insbesondere zur Beseitigung nachträglicher Änderungen sowie zwecks Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen zu ändern. Erfolgte Änderungen werden auf dieser Webseite bekannt gegeben. Soweit die AGB in das Vertragsverhältnis mit einem Kunden eingeführt sind, wird der jeweilige Kunde über die Änderung der AGB benachrichtigt. In dem Fall gelten die AGB in ihrer geänderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht widerspricht. Ausgenommen von diesem generellen Änderungsvorbehalt sind Preisänderungen.
  4. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers notwendig.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

AGB Stand: 13.12.2023 © Vervielfältigung verboten.